Änderungen im Berliner Zuwendungsrecht

Das Berliner Zuwendungsrecht wird reformiert. Ziel: Einsparungen, Bürokratie-Abbau, praxisnahe Regeln.

Einige Änderungen sind bereits in Kraft getreten. Es gibt jetzt eine Plattform, die sich an Berliner Zuwendungsempfänger:innen (=Geförderte) richtet und die neuen ANBest (Allg. Nebenbestimmungen = Regeln, nach denen das Fördergeld ausgegeben werden darf) unter die Lupe nimmt. Die bereits geänderten Stellen der ANBest werden hier einfach erklärt – unter anderem durch Grafiken, Beispielrechnungen und FAQs.

Die Änderungen gelten seit Juli 2025 (es zählt hier der Zeitpunkt des Zuwendungsbescheids). Bitte beachten: Abweichende Regelungen im Zuwendungsbescheid gehen immer vor. Im Zweifel Fragen bitte immer direkt klären mit der zuständigen Stelle.

Verbesserungen gibt es bspw. bisher an diesen Stellen:

  • Falls es Mehr-Einnahmen gibt (falls ihr bspw. nachträglich noch 2000 Euro von einer Stiftung bekommen oder höhere Konzerteinnahmen generiert als ursprünglich im Finanzierungsplan angegeben), dürfen diese für weitere/zusätzlich entstandene Kosten im Projekt ausgegeben werden. (Bitte immer in Rücksprache mit der Verwaltung/Änderungsantrag). Bisher war es so, dass Mehr-Einnahmen im Projekt die Summe der Förderung um diesen Betrag verringert haben, man hatte sozusagen nichts davon. Infos dazu findet ihr hier.
  • Es sind mehr Abweichungen/Umschichtungen zwischen der Kostenkategorien möglich als bisher, ohne dass ein Änderungsantrag erforderlich wird. Infos dazu gibt es hier.

Hier kann man sich außerdem darüber informieren, welche Ideen und Vorschläge im Zuge der Reform aktuell auch noch in Arbeit sind.