Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen für die freie Musikszene – ein Workshop Rückblick

Seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil sorgt das Thema der Selbstständigkeit in der Kultur- und Musikszene für Verunsicherung. Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Musikschullehrerin als selbstständig oder abhängig beschäftigt einzustufen war – mit weitreichenden Folgen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Lehrkraft als Arbeitnehmerin anzusehen sei. Auch wenn sich das Urteil konkret auf den Musikschul-Bereich bezog, kann es als generelles Signal für eine strengere rechtliche Bewertung selbstständiger Tätigkeiten gewertet werden. Vor diesem Hintergrund lud die VAM Berlin in Kooperation mit der Deutschen Jazzunion, FREO, Pro Musik, IG Jazz Berlin, inm Berlin und Freie Klassik Niedersachsen zu einem Workshop ein, um potenzielle Auswirkungen des Urteils und mögliche Handlungsspielräume für den Bereich der Freien Musikszene gemeinsam zu diskutieren.

Im Mittelpunkt des Workshops stand die Frage: Was bedeutet das Herrenberg-Urteil konkret für freie Musiker:innen, Ensembles/Bands und Veranstalter:innen? Die Referentin des Workshops, Rechtsanwältin Sonja Laaser, gab zuerst einen Überblick über rechtliche Grundlagen und erläuterte entscheidende Kriterien, anhand derer aktuell zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung unterschieden wird.

Besonders deutlich wurde: Entscheidend ist nicht die Formulierung im Vertrag, sondern die tatsächliche Praxis der Zusammenarbeit. Ob jemand als selbstständig gilt, ergibt sich dabei nicht aus einer “grundsätzlichen” Arbeitspraxis der einzelnen Person, sondern aus der Betrachtung der einzelnen konkreten Aufträge/Projekte und einer Abwägung verschiedener Kriterien.

Die Feststellung des Rechtsstatus ist komplex – auch, weil  die Rechtsprechung im Bereich der freien Musikszene noch nicht ergiebig ist und aus angrenzenden Bereichen abgeleitet werden muss. Umso wichtiger ist deshalb die Auseinandersetzung mit möglichen Maßnahmen, um auch in dieser Gemengelage Rechtssicherheit für alle Akteur:innen herzustellen.

Im Workshop wurden deshalb auch Überlegungen zu konkreten, prophylaktischen Maßnahmen vorgestellt und das Bewusstsein dafür geschärft, dass klare Strukturen, transparente Zusammenarbeit und sorgfältige Vertragsgestaltung künftig immer wichtiger werden.

Der Workshop der VAM Berlin ermöglichte den Teilnehmer:innen einen Raum für Austausch, Einordnung und konkrete Fragen aus der Praxis. Er zeigte gleichzeitig auf, wie groß der Bedarf an Orientierung in diesem sich schnell wandelnden rechtlichen Umfeld ist.

Handout des Workshops mit detaillierten Ausführungen zum Thema hier.