Die Honoraruntergrenzen der BKM auf Bundesebene treten in Kraft
Am 1. Juli wurden die Honoraruntergrenzen (HUG) in der öffentlichen Kulturförderung auf Bundesebene verpflichtend eingeführt. Für Projekte, die mindestens zu 50 Prozent aus Mitteln der BKM (Bundeskulturbeauftragten für Kultur und Medien) gefördert werden, wird die Einhaltung von HUG zur Pflicht.
In der Berliner Kulturförderung sind die vom Dach Musik (inm, IG Jazz, VAM, ZMB) entwickelten Honoraruntergrenzen für professionelle künstlerische Projekte der freien Szene bereits offiziell als Empfehlung implementiert – die BKM (Bundesbeauftragte für Kultur und Medien) führt sie nun ab Anfang Juli erstmals auf Bundesebene ein.
Grundlage dafür sind verschiedene Honorarempfehlungen des Deutschen Musikrats, der Jazzuninion, FREO, unisono und des BDKV. Welche Empfehlung befolgt wird, muss entsprechend im Antrag begründet werden. Die Empfehlung des Deutschen Musikrats wird übrigens aktuell überarbeitet. Wir bringen uns hier als Vertretung des Dach Musik Berlin im Rahmen der AG Faire Vergütung aktiv ein.
Die Gagen sukzessive so anzupassen, dass freischaffende Künstler*innen perspektivisch ein Einkommen erzielen können, das angemessen ist und endlich eine ausreichende soziale Absicherung ermöglicht, ist ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt. Zeitgleich ist die Einführung von HUG weiterhin von der Sorge geprägt, dass die Gesamtmenge an geförderten Projekten sinkt und bestehende Strukturen der freien Szene Schaden nehmen könnten, wenn die Fördertöpfe nicht parallel substanziell aufgestockt werden.
Eine Übersicht über die verschiedenen Honorarempfehlungen findet ihr hier.