„Herrenberg Urteil“: Die Situation an den Musikschulen

Das sogenannte “Herrenberg-Urteil” (2022) des Bundessozialgerichts und die darauf folgende Reaktion der Deutschen Rentenversicherung, den Kriterienkatalog zur Beurteilung des Beschäftigungsstatus zu verschärfen, hat dazu geführt, dass nahezu alle Musiklehrer*innen, die als freie Honorarkraft an den Musikschulen lehren, als scheinselbstständig gelten. 

Viele von Ihnen stehen nun vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage, die Musikschulen fürchten gleichzeitig hohe Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Ca. 75 % der Lehrenden an den Berliner Musikschulen sind Honorarkräfte. Ab 31. Juli werden ihre Verträge absehbar nicht  verlängert. Jetzt muss schnell eine Lösung her.

Lehrervertretungen fordern, alle Honorarkräfte fest anzustellen, was aber mit erheblichen Mehrkosten für die Bezirke verbunden wäre. Denkbar wäre auch ein Moratorium zur stufenweisen Umsetzung des „Herrenberg-Urteils“ und den Verzicht auf Rückforderungen. Hier findet ihr die Pressemitteilung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Mittlerweile wurde vom Berliner Senat eine Task Force mit Vertreter*innen aus Bildung, Kultur, Justiz und gegründet, die ein 3-Säulen Modell aus Festanstellung, feste freie Mitarbeitende und Honorarkräfte vorgeschlagen haben und damit in die Verhandlungen mit der Rentenversicherung gehen.

Eine gute Zusammenfassung und Übersicht über die Situation an den Musikschulen findet ihr hier.

Der Landesmusikrat Berlin hat zudem eine Postkartenaktion ins Leben gerufen, um öffentlich auf die prekäre Lage aufmerksam zu machen. Zudem wurde eine Petition zur Sicherung der Existenz öffentlicher Berliner Musikschulen gestartet. Die Aktionsseite des Landesmusikrats findet ihr hier.