Honoraruntergrenzen: Aktualisierte Version des „Berliner Modells“

In den letzten Jahren haben die im DACH Musik zusammengeschlossenen Musikverbände der Freien Szene in Berlin ein transparentes und den Anforderungen der Arbeitsrealität freischaffender Musiker:innen entsprechendes Berechnungsmodell zur Festlegung von zu erreichenden Honoraruntergrenzen in der öffentlichen Förderung erarbeitet. Jetzt gibt es eine Aktualisierung des „Berliner Modells“ und auch eine englische Version.

Das „Berliner Modell“ wurde im Jahr 2022 erstmals vom DACH Musik Berlin erarbeitet. Es soll als Basis für einen verstetigten Austausch zum dringlichen Thema „Honoraruntergrenzen“ dienen. Gemeinsam mit Vertreter:innen verschiedener Szenen wurde ein Schlüssel entwickelt, der neben musikspezifischen Betriebausgaben auch „unsichtbare/investive“ Arbeitszeit beziffert. Darunter fallen tägliches Üben, Vorbereitung auf Projekte und administrative Tätigkeiten wie Abrechnung, Akquise oder Marketing, die zum täglichen Leben freischaffender Musiker:innen gehören und ca. 50% des Arbeitsalltages ausmachen. Diese für den Beruf essentiellen Tätigkeiten werden bisher nicht vergütet.

Bezugsgröße des Berliner Modells ist das Durchschnittsentgelt. Aufgrund jahrzehntelanger prekärer Arbeitsbedingungen und unterfinanzierter Strukturen ist es vielen freischaffenden Musiker*innen nicht möglich, ausreichend Rentenpunkte zu sammeln, vielen droht die Altersarmut. Zur Berechnung der neuen Honoraruntergrenzen wurde das Erreichen eines Rentenpunkts als Bezugsgröße gewählt. Das Erreichen des Durchschnittsentgelts (durchschnittliches Bruttojahreseinkommen aller Arbeitnehmer:innen in Deutschland) entspricht einem Rentenpunkt für das betreffende Jahr. 2022 lag das Durchschnittsentgelt bei 38.901 Euro, 2024 liegt es bei 45.358 Euro (vorläufig).

Um die bestehenden Förderstrukturen nicht zu überlasten, wurde von Beginn an eine schrittweise Einführung der Honoraruntergrenzen vorgeschlagen, die bei 60% des berechneten Tagessatzes beginnt. Für 2024 wurde nun eine aktualisierte Version des Berliner Modells veröffentlicht. Angesichts der derzeitigen Haushaltslage soll die Honoraruntergrenze für geförderte Projekte 2025/26 weiterhin bei 375 Euro bleiben. Dies folgt aus einem gemeinsamen Entschluss der Verbände des DACH Musik. Das DACH Musik wird auch weiterhin an dem „Berliner Modell“ arbeiten und es weiterentwickeln.

Die neue Version des Handouts findet ihr hier.

English version of the „Berliner Modell“ . With thanks to Kit Scotney (VAM) and Linda Ann Davis (IG Jazz) for the translation.