Neue Honoraruntergrenzen des Deutschen Musikrats
Der Deutsche Musikrat hat die Honoraruntergrenzen für Projekte und Einrichtungen, die zu mindestens 50% durch den BKM finanziert werden, angehoben. Rückwirkend! ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro als Tagessatz für Proben und Konzerte. Das gilt für alle aktuellen Ausschreibungen. Projekte, die bereits eine Förderzusage haben, werden mit der alten Honoraruntergrenze von 300 Euro abgerechnet.
Die neue Untergrenze ist “ein Kompromiss zwischen den Interessen der freien Musiker:innen einerseits und den marktwirtschaftlichen Bedingungen in der Musikwirtschaft”, so Antje Valentin vom Deutschen Musikrat. Realistisch müssten die Honoraruntergrenzen allerdings höher sein. Gleichzeitig mit den Erhöhungen setzt sich der Musikrat aber auch für parallele Aufwüchse in den Fördertöpfen ein, um den Status Quo an geförderten Projekten bei gleichzeitig besserer Vergütung zu bewahren.
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