Problematik: Scheinselbständigkeit der Honorarkräfte an den Musikschulen

Nach Monaten der Ungewissheit scheint sich nun eine Lösung an den öffentlichen Berliner Musikschulen anzubahnen und die sieht leider sehr schlecht aus.

Finanzsenator Evers und der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Torsten Schneider sollen sich laut einer Pressemitteilung der Elternvertretungen und Fördervereine der bezirklichen Berliner Musikschulen dazu geäußert haben, wie man mit der Problematik, die durch das Herrenberg-Urteil hervorgerufen wurde, umgehen will. Die derzeitigen Pläne sehen vor, dass für die nötigen Festanstellungen der Honorarkräfte keine Etaterhöhungen vorgesehen sind. Das bedeutet, dass ein beträchtlicher Teil der Stellen und damit auch des Unterrichtsangebots wegfallen.

Erste Zahlen gehen davon aus, dass ca. 25-30 Prozent des Unterrichts eingespart werden müssen. Konkret hieße das, dass 15.000 bis 18.000 Kinder ihren Platz und hunderte Lehrkräfte ihre Arbeit verlieren würden.Gleichzeitig ist völlig unklar, nach welchen Kriterien entschieden werden würde, welche von den derzeit ca. 1850 Honorarkräften fest angestellt und somit weiter beschäftigt werden würden.

Das VAN-Magazin hat dazu einen Artikel veröffentlicht, der die Auswirkungen genauer beleuchtet.

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Das Herrenberg-Urteil zieht derweil noch weitere Kreise, denn erstmals wurde auch ein Lehrauftrag an einer deutschen Musikhochschule von der Deutschen Rentenversicherung als abhängige Beschäftigung eingestuft. Die Argumente der DRV sind in diesem Fall die gleichen wie bei den öffentlichen Musikschulen. Die Hochschulen >werden dementsprechend jetzt nach Lösungen suchen müssen. Die NMZ hat dazu einen Artikel mit einem kurzen Überblick veröffentlicht.

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