Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Arbeitsstipendien im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst zur Förderung von Einzelkünstler:innen. Für das Jahr 2025 sind pro Stipendium 12.000 Euro und für Arbeitsstipendien 8.000 Euro vorgesehen.
Abgabe-/Bewerbungsfrist: 14. Januar 2025, 14 Uhr