Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt Arbeitsstipendien im Bereich Alte Musik, Neue Musik und Klangkunst zur Förderung von Einzelkünstler:innen. Für das Jahr 2026 sind pro Arbeitsstipendium 12.000 Euro und für Recherchestipendien 8.000 Euro vorgesehen.
Abgabe-/Bewerbungsfrist: 13. Januar 2026, 14 Uhr