Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein

Am Dienstag, 13. Februar 2024, hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth den Kulturverbänden und Gewerkschaften ihre Pläne zur Aufnahme von Honoraruntergrenzen in den Bestimmungen der Kulturförderung der BKM vorgestellt.

In Zukunft soll es für professionelle, freie Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung eine garantierte Mindestvergütung geben, wenn sie für Empfängerinnen und Empfänger von Fördermitteln bestimmte Tätigkeiten auf Honorarbasis ausführen. Diese Verpflichtung betrifft sämtliche Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundesressorts für Kultur und Medien 50 Prozent übersteigt. Die Honoraruntergrenze wird ab dem 01. Juli 2024 verbindlich eingeführt. Als Richtwert werden die jeweiligen bundesweiten Empfehlungen der einschlägigen Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen.

„Das Einkommensniveau vieler freier Künstlerinnen und Künstler ist nach wie vor erschreckend niedrig. Das belegt nicht zuletzt die aktuelle Studie des Deutschen Kulturrates“, so Claudio Roth. Dabei bezieht sie sich auf die Studie „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit: Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage im Arbeitsmarkt Kultur“ des Deutschen Kulturrats. Darin werden Daten zur Zahl der Erwerbstätigen im Arbeitsmarkt Kultur, dem Frauenanteil, dem Einkommen und dem Gender-Pay-Gap zusammengestellt und bewertet. Das Pressestatement der Bundesregierung findet ihr hier.

Die Einführung auf Bundesebene ist ein weiterer Schritt um Honoraruntergrenzen zu etablieren. Auch auf Landesebene wurden bereits Modelle entwickelt und umgesetzt. Das „Berliner Modell“, das die im DACH Musik zusammengeschlossenen Verbände aus Vereinigung Alte Musik Berlin, IG Jazz, Initiative Neue Musik und Zeitgenössisches Musiktheater Berlin entwickelt haben, findet ihr hier.